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Rente ab 63 möglich, doch erst mit 65 beginnt der abschlagsfreie Ruhestand

Der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel von Rentenbescheid 24de hat in einem aktuellen Beitrag auf die Risiken des Übergangs von Arbeitslosengeld in die abschlagsfreie Rente hingewiesen. Viele Versicherte verfolgten den Plan, mit 63 Jahren aus dem Beruf auszusteigen, zwei Jahre Arbeitslosengeld zu beziehen und anschließend mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Laut Peter Knöppel lauere hier jedoch eine Rentenfalle, die jedes Jahr zahlreiche Versicherte kurz vor dem Ziel bemerkten.

Zunächst räumte der Rentenberater mit einem weit verbreiteten Missverständnis auf: Die sogenannte Rente mit 63 gebe es für die meisten Versicherten schon lange nicht mehr. Wer 1964 oder später geboren wurde, erreiche die Regelaltersgrenze erst mit 67 Jahren. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte könne zwar zwei Jahre früher bezogen werden, dafür müssten jedoch mindestens 45 Jahre Wartezeit, also 45 Versicherungsjahre, erfüllt sein. Für diese Jahrgänge bedeute dies eine abschlagsfreie Rente frühestens mit 65 Jahren.

Der Plan, mit 63 Jahren aus dem Beruf auszusteigen und Arbeitslosengeld zu beziehen, könne grundsätzlich funktionieren, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Peter Knöppel erklärte, dass für die Wartezeit von 45 Jahren zwar viele Zeiten wie Beschäftigungszeiten, Kindererziehungszeiten und Zeiten der versicherten Pflege angerechnet würden, es jedoch eine wichtige Ausnahme gebe. Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Beginn der abschlagsfreien Rente zähle normalerweise nicht für die 45 Jahre mit dazu.

Der Gesetzgeber habe dies eingeführt, um zu verhindern, dass Versicherte kurz vor Rentenbeginn gezielt Arbeitslosengeld beziehen, um die Wartezeit zu erfüllen. Peter Knöppel nannte ein konkretes Beispiel: Habe jemand mit 63 Jahren 44 Jahre und 6 Monate Wartezeit erreicht und gehe davon aus, die restlichen 6 Monate mit Arbeitslosengeld zu füllen, könne dies schiefgehen, da diese Monate oft nicht angerechnet würden. Am Ende fehlten dann die notwendigen Zeiten für die abschlagsfreie Rente, und der Plan sei gescheitert.

Statt auf Schätzungen zu vertrauen, sei der Blick in das Versicherungskonto und eine genaue Wartezeitauskunft durch die gesetzliche Rentenversicherung entscheidend. Wer die Monate nicht voll habe, könne parallel zum Arbeitslosengeld einen versicherungspflichtigen Minijob aufnehmen, um die Wartezeiten zu erreichen. Peter Knöppel warnte zudem vor Aufhebungsverträgen: Wer einen solchen Vertrag unterschreibe oder selbst kündige, riskiere eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen sowie eine weitere Kürzung des Arbeitslosengeldes um drei Monate.

Der Übergang funktioniere vor allem dann, wenn die 45 Jahre bereits vor dem Ausscheiden erreicht seien. In diesem Fall spiele es für die Wartezeit keine Rolle, ob anschließend Arbeitslosengeld beantragt werde. Viele Leute dächten fälschlicherweise, das Arbeitslosengeld werde dann nicht in die Rente eingerechnet, doch das sei ein Irrtum. Wer die 45 Jahre noch nicht erfüllt habe, solle jede einzelne Versicherungszeit genau prüfen lassen, insbesondere die Arbeitslosengeldzeiten, für die es aus vergangener Zeit oft keine Nachweise mehr gebe.

In manchen Fällen könne Arbeitslosengeld finanziell sogar attraktiver sein als eine abschlagsfreie Rente. Der Grund sei, dass die Rente aus dem gesamten Versicherungsleben berechnet werde, während sich das Arbeitslosengeld am Einkommen der letzten 12 Monate orientiere. Wer in den letzten Berufsjahren besonders gut verdient habe, erhalte häufig ein vergleichsweise hohes Arbeitslosengeld. Zusätzlich würden während des Bezugs Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, wodurch die spätere Regelaltersrente sogar höher ausfallen könne.

Der Plan mit 63 raus und mit 65 abschlagsfrei in Rente könne funktionieren, jedoch nur dann, wenn die 45 Versicherungsjahre rechtzeitig erreicht seien und die Folgen für das Arbeitslosengeld vorher geprüft wurden. Peter Knöppel betonte, dass niemand auf irgendwelche Schätzungen vertrauen solle, sondern ein genauer Blick in das Rentenkonto entscheidend sei. Wer falsch plane, riskiere den Verlust der abschlagsfreien Rente und unnötige finanzielle Einbußen.

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