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65 befreit: Fünf Rechnungen, die viele Senioren nicht mehr zahlen müssen

In Deutschland sind zahlreiche Senioren ab 65 Jahren von bestimmten Kosten und Gebühren befreit, ohne dass ihnen dies stets bewusst ist. Jedes Jahr zahlen tausende Rentner Rechnungen weiter, obwohl sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ermäßigungen oder sogar vollständige Befreiungen haben. Dazu gehören je nach persönlicher Situation Rundfunkbeiträge, bestimmte Versicherungskosten, Gebühren oder weitere regelmäßige Ausgaben. Die Regeln haben sich geändert, und viele Betroffene verpassen wichtige Vorteile, weil sie keinen Antrag stellen oder ihre Ansprüche nicht kennen. Die Ansprüche sind im deutschen Sozial- und Verwaltungsrecht verankert und werden jedes Jahr von hunderttausenden Rentnern nicht wahrgenommen.

Monatlich 18,36 Euro zahlen Millionen Haushalte in Deutschland für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Für viele Rentner mit kleiner Rente sind dies über 220 Euro im Jahr. Wer Grundsicherung im Alter nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch bezieht, hat Anspruch auf vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Die Befreiung gilt auch für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder für Menschen, die wegen einer Behinderung bestimmte Sozialleistungen erhalten. Die Befreiung ist nicht automatisch; Betroffene müssen einen Antrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen und ihren aktuellen Leistungsbescheid beifügen. Die Befreiung gilt nicht rückwirkend für beliebig lange Zeiträume, sondern wird ab dem Monat des Eingangs wirksam.

Zahlreiche Kommunen in Deutschland haben eigene Ermäßigungsregelungen für Rentner mit niedrigem Einkommen, etwa bei Müllgebühren, Abwassergebühren, Hundesteuer oder kommunalen Kulturangeboten wie Museen, Schwimmbädern und öffentlichem Nahverkehr. Diese Regelungen sind nicht bundesweit einheitlich; jede Stadt und jeder Landkreis entscheidet selbst. In manchen Städten gibt es einen Sozialpass oder einen Seniorenausweis, der Vergünstigungen in Dutzenden Bereichen bündelt. Die Angebote werden kaum beworben, und das Sozialamt informiert Rentner in der Regel nicht aktiv darüber. Betroffene müssen selbst beim Bürgeramt, beim Sozialamt oder beim Seniorenbüro der Gemeinde nachfragen.

Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es eine gesetzliche Belastungsgrenze bei Zuzahlungen. Niemand muss mehr als zwei Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens für gesetzliche Zuzahlungen aufwenden; für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei nur einem Prozent. Wer diese Grenze erreicht, kann bei seiner Krankenkasse eine Befreiung beantragen und zahlt für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr. Die Krankenkasse berechnet dies nicht automatisch; Betroffene müssen ihre Zuzahlungsbelege selbst sammeln und einreichen. Für einen Rentner mit einer monatlichen Rente von 1100 Euro liegt die Belastungsgrenze bei etwa 264 Euro im Jahr.

Wer einen schwerbehinderten Ausweis mit dem Merkzeichen H für Hilflosigkeit oder dem Merkzeichen AG für außergewöhnliche Gehbehinderung hat, ist vollständig von der KFZ-Steuer befreit. Wer andere Merkzeichen wie G für erhebliche Gehbehinderung oder BL für Blindheit hat, kann eine Ermäßigung von 50 Prozent auf die KFZ-Steuer erhalten. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug überwiegend für die persönliche Fortbewegung der behinderten Person genutzt wird. Der Antrag läuft über das zuständige Finanzamt. Zusätzlich haben viele Menschen mit Schwerbehinderung Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr, wofür ein gesonderter Antrag beim Versorgungsamt oder der Behindertenberatung der Gemeinde notwendig ist. Der fünfte Punkt betrifft das Wohngeld, einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Eigentümer. Die Einkommensgrenzen für Wohngeld wurden zuletzt deutlich angehoben, sodass Rentner mit mittleren Einkommen unter Umständen Anspruch haben. Wer Wohngeld bezieht, hat in vielen Kommunen auch Anspruch auf weitere Vergünstigungen beim Sozialpass, bei kommunalen Gebühren und beim öffentlichen Nahverkehr.

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