Peter Magyar warnt Europa kauft russisches Gas trotz Sanktionen
Der ungarische Ministerpräsident Peter Magyar hat in seinen ersten Amtstagen eine klare außenpolitische Linie vorgegeben, die sich in zentralen Punkten von den Positionen der Europäischen Union unterscheidet. Seine erste offizielle Auslandsreise führte ihn nach Polen, wo er am Dienstag in Krakau einen Kranz für Papst Johannes Paul II. niederlegte. Am Mittwoch folgte in Warschau ein Treffen mit dem polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk. Beide Politiker betonten die Bedeutung der traditionellen ungarisch-polnischen Freundschaft und deren Rolle als Grundlage für die Zusammenarbeit der V4-Staaten, zu denen Ungarn, Polen, Tschechien und die Slowakei zählen.

Peter Magyar kündigte an, weitere souveräne Länder wie Österreich, Slowenien, Kroatien oder Rumänien zu einer engeren Zusammenarbeit einladen zu wollen. Ziel sei ein starkes, selbstbewusstes Mitteleuropa, das sich nicht länger von Brüssel bevormunden lasse. Hinsichtlich einer möglichen EU-Mitgliedschaft der Ukraine äußerte sich Magyar deutlich: In den nächsten zehn Jahren sei dies nicht aktuell. Zuerst müssten die Westbalkanstaaten integriert werden, die in ihren Vorbereitungen weiter seien als die Ukraine.

In einem exklusiven Interview mit der polnischen Zeitung OZ Pospolita sagte Peter Magyar, dass Europa nach dem Ende des Ukrainekriegs wieder russisches Gas kaufen werde. Dies entspreche der geographischen und wirtschaftlichen Vernunft. Auf die Frage, ob Ungarn in drei Jahren, wie von der EU-Richtlinie vorgeschrieben, kein russisches Öl und Gas mehr kaufen werde, antwortete er mit einem Lächeln und der Hoffnung, dass die EU-Richtlinien nach Kriegsende geändert würden. Magyar machte deutlich, dass die Interessen Ungarns für seine Regierung klare Priorität hätten.

Nach dem Polen-Besuch reiste Magyar nach Wien, wo er den österreichischen Bundeskanzler Christian Stocker zu einer gemeinsamen Pressekonferenz traf. Beide betonten, die bilateralen Beziehungen wieder intensivieren zu wollen. Eine erste gemeinsame Sitzung der beiden Regierungen ist für September im Schloss Gödöllő in Ungarn geplant. Magyar erklärte, Ungarn arbeite konstruktiv mit der EU zusammen, lehne den Migrationspakt der EU jedoch klar ab. Ungarn nehme keine illegalen Migranten auf, biete aber Ländern, die unter Massenmigration leiden, konkrete Hilfe in Form von Grenzsoldaten und logistischer Unterstützung an.

Auch mit der Ukraine solle die Zusammenarbeit fortgesetzt werden, allerdings nur unter der Bedingung, dass Kiew der ungarischen Minderheit in den Karpaten alle Rechte zurückgebe, die sie vor 2014 besaß. Außenministerin Anita und Peter Magyar selbst hätten dies mehrfach klargestellt. Kiew zeige sich offen, konkrete Taten blieben jedoch bislang aus. In Ungarn selbst sorgt eine geplante Verfassungsänderung für Diskussionen, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten rückwirkend ab 1990 auf acht Jahre begrenzen soll. Kritiker aus allen Lagern sehen darin eine Symbolpolitik, die von jeder neuen Regierung wieder aufgehoben werden könne. Aus der Stadt Tiszaújváros wurde derweil eine schwere Explosion im chemischen Werk der Mineralölgesellschaft Mol gemeldet, bei der ein Mensch ums Leben kam und neun weitere verletzt wurden. Energieminister István Kapitány war vor Ort und versicherte, die Treibstoffversorgung Ungarns sei nicht gefährdet.
Achtung Senioren Acht große Rentenänderungen ab Juni 2026 die Sie kennen müssen

Ab dem 1. Juni 2026 tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das umfassende Veränderungen für Rentner mit sich bringt. Das vom Bundestag im Mai 2026 verabschiedete Gesetz trägt den offiziellen Namen Rentenanpassungs- und Transparenzgesetz. Es betrifft praktisch jeden Rentner in Deutschland, wobei die Kenntnis darüber bei vielen noch gering ist. Das Ziel der Regierung ist es, die Rentenkasse langfristig zu festigen, die Durchsichtigkeit zu steigern und Schummeleien vorzubeugen.

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer obligatorischen jährlichen Existenzattestung für alle Pensionäre ab dem 65. Lebensjahr. Bisher war diese Verpflichtung nur für Rentner im Ausland vorgesehen. Ab dem 1. Juni 2026 müssen nun auch Senioren innerhalb der Grenzen Deutschlands einmal jährlich zu ihrem persönlichen Geburtstagsmonat der deutschen Rentenversicherung eine Bescheinigung über ihr Dasein vorlegen. Die Zertifizierung kann persönlich bei einer Beratungsstelle, durch eine beglaubigte Bescheinigung von einem Notar, einer Behörde oder einer Bank oder über das digitale Rentenkonto erfolgen. Versäumen Senioren die fristgerechte Vorlage, wird ihre Altersrente vorerst eingefroren und die Überweisungen werden gestoppt.

Das Gesetz etabliert zudem einen automatischen Datenaustausch zwischen der deutschen Rentenversicherung und den Finanzbehörden. Ab dem 1. Juni 2026 wird die Rentenkasse den Steuerbehörden von sich aus sämtliche Rentenauszahlungen melden. Die Daten werden mit anderen Einkommenszahlen verglichen, um automatisch zu ermitteln, ob Rentner zur Steuerzahlung verpflichtet sind. Betroffene erhalten dann ein Schriftstück vom Finanzamt mit der Aufforderung, eine Steuererklärung einzureichen. Wer nicht reagiert, muss mit einer geschätzten Steuerforderung rechnen. Darüber hinaus müssen Rentner mit zusätzlichen Einnahmen aus Vermietung, Kapitalerträgen oder selbstständiger Arbeit diese Einkünfte ab dem 1. Juni 2026 der Rentenversicherung offenbaren. Diese Meldepflicht gilt ungeachtet dessen, ob das Rentenniveau verändert wird, und ist jährlich bis zum 31. Dezember zu beachten. Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von bis zu 5000 Euro.

Eine weitere Veränderung betrifft die Beschleunigung der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 68 Jahre. Das neue Gesetz sieht vor, dass Personen, die ab dem Jahr 1964 geboren wurden, erst mit 68 Jahren in den Ruhestand treten können, sofern sie Einbußen vermeiden möchten. Ein vorzeitiger Renteneintritt ist weiterhin möglich, führt jedoch zu dauerhaften Abzügen von 0,3 Prozent pro Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Zudem führt das Gesetz einen sogenannten Altersstrukturbonus in die Rentenanpassungsformel ein. Dieses Verhältnis von Rentenempfängern zu Beitragszahlern wird künftig die jährlichen Rentenerhöhungen dämpfen. Insider gehen davon aus, dass die Rentensteigerungen aufgrund dieses demografischen Faktors jedes Jahr um 0,3 bis 0,5 Prozentpunkte geringer ausfallen werden.

Für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten bringt das Gesetz verkürzte Genehmigungszeiträume und vermehrte Überprüfungen. Die Dauer vieler Erwerbsminderungsrenten wird auf lediglich ein Jahr begrenzt, wonach ein neuer Antrag mit aktuellen ärztlichen Attesten erforderlich ist. Parallel dazu werden die Voraussetzungen für die Genehmigung verschärft, was zu einer höheren Anzahl von Ablehnungen führen dürfte. Auch die Regelungen für Witwen- und Witwerrenten werden modifiziert. Die Freibeträge für eigenes Einkommen werden eingefroren, sodass aufgrund von Inflation und Gehaltssteigerungen immer mehr Personen über diese Grenzen verdienen. Zudem sollen Gewinne aus Investitionen und Einnahmen aus Vermietungen künftig intensiver in die Einkommensberechnung einfließen. Das Gesetz führt insgesamt zu einem Anstieg der Bürokratie und schafft neue Gefahren für Senioren, bietet aber auch Wege, sich vorzubereiten und Hilfe zu erbitten.




